Abgasuntersuchung
Abgas-Untersuchung
Um in Deutschland „durch den TÜV zu kommen“, muss man die Abgas-Untersuchung bestehen. Notfalls ist es bei umgerüsteter Motorstuerung erforderlich, dafür eine spezielle Kalibrierung zu erstellen, die bestmögliche Abgaswerte garantiert. Dazu sollte eine Fachwerkstatt mit ihren Messgeräten die geeigneten Tipps und Unterstützung geben können.
Zitat aus Wikipedia(DE), Artikel: „Abgasuntersuchung“:
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %. Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On-Board-Diagnose)
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine Messung der Abgase findet nicht statt. Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.
(Zitat Ende)
„OBD“ bedeutet hier OBD-2, sodass der 3000GT in beiden Generationen (der nur OBD bzw. Hybrid-OBD hat) unter die G-KAT Variante fällt. Die „Störgröße“ wird durch Bremsen erzeugt – dadurch wird das Gemisch magerer, was man auch bei der Breitband-Lambda-Sonde sehen kann.
Um die Prüfung zu bestehen, muss der AFR-Wert erkennbar bei 14,7 (Lambda um 1 herum) oder nahe dran bleiben, das ist aber kein Problem.